Wochenzeitung Staatsanzeiger
12. Oktober 2018
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Verfügung vom 2. Oktober 2018 die Stiftung „Rosberg Foundation" mit Sitz in Waiblingen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Notlagen unter Beachtung des § 53 AO.
Die Bekanntmachung der Anerkennung erfolgt gemäß § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart.
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